
Guarentigiierte Urkunden (Instrumenta guarentigiata), nach dem Sprachgebrauch der italienischen Juristen des Mittelalters Schuldurkunden, welche um deswillen eine besondere Sicherheit (guaran) darboten, weil ihnen die sogen. Exekutivklausel beigefügt war, d. h. die Unterwerfung unter die sofortige gerichtliche Zwangsvollstreckung im Fall der Nicht...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.